Änderungen in der Satzung des NABU-Bundesverbandes, die auf der Bundesvertreterversammlung (BVV) am 12./13.11.2022 beschlossen wurden, bringen es mit sich, dass alle Satzungen der Landesverbände
und aller anderen Untergliederungen bis zum 31.12.2025 an die geänderte Bundessatzung angepasst werden müssen.
Die Kreisgruppe Lörrach ist den Änderungsanforderungen durch die BVV in der Mitgliederversammlung am 19. März 2025 nachgekommen, eine geänderte Satzung ist am 19. März beschlossen worden.